FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja. EU‑Bürger (inklusive Schweizer) können in Ungarn problemlos Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien) kaufen. Agrarböden dürfen nur Landwirte durch Kauf erwerben.
Budapest, der Balaton (Plattensee), Westungarn und Thermalregionen wie Hévíz, Sárvár, Zalakaros usw. Auf dem Lande gibt es ein großes Angebot an Familiehäusern, in Budapest sind Wohnungen für den Eigenbedarf oder auch als Anlegeobjekte sehr gefragt.
Nein. Ich begleite Sie vollständig auf Deutsch und übernehme die Kommunikation mit Behörden, Anwälten und Verkäufern.
Das Heranziehen eines Rechtsanwaltes in Immobilienangelegenheiten ist verpflichtend, soweit Einträge im Grundbuch verändert werden. So wird der Kaufvertrag in der Regel vom Rechtsanwalt (seltener: vom Notar) ausgefertigt. Es ist zwar nicht gesetzlich verankert, aber die Anwaltskosten (ca. 1,0 % - 1,5 % der Vertragssumme) werden meistens vom Käufer getragen, wogegen die Maklerprovision vom Verkäufer bezahlt wird.
Zu den üblichen Kosten gehören Anwaltsgebühren, Grundbuchgebühren und eventuelle Übersetzungskosten. Bei vom Makler vermittelten Objekten ist die Maklergebühr ca 3% - 5% des Kaufpreises. Der Käufer muss noch Grunderwerbsteuer (4% für alle Immobilienarten für Erwerb durch Kauf) bezahlen. Ich erkläre Ihnen alle Posten transparent im Voraus.
Der Kaufprozess besteht aus klaren Schritten: Objektsuche, Objektauswahl, Besichtigung, Kaufangebot, Vertrag mit juristischem Beistand, Grundbucheintrag, Inbesitznahme. Ich begleite Sie dabei vollständig auf Deutsch.
Meine Maklerprovisionen entnehmen Sie bitte der Aufstellung unten:
Provision für Veräußerungsgeschäfte: 3,6% des Gesamtkaufpreises oder mindestens 1500 €
Bei Veräußerungsgeschäften über 250 000 €: 3%
Bei Veräußerungsgeschäften in Neubauprojekten: 2,7 %
Provision für die Miete eines Wohnobjektes: zwei Monatsmieten
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig und zahlbar mit Abschluss des Kaufvertrages mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.
Makler unterliegen in Ungarn dem Geldwäschegesetz (wie in allen EU-Ländern) und sie müssen das sogenannte "Know-Your-Customer"-Prinzip anwenden. Eine Kundenidentifikation muss im Sinne des Gesetzes erfolgen, und das bedeutet u.a die Ausweispflicht des Kunden.
9, Unterstützen Sie mich auch nach dem Kauf?
Ja. Ich helfe Ihnen bei der Schlüsselübergabe, aber der Support hört damit nicht gleich auf. Die Anmeldung von Stadtwerken (Strom, Wasser, Internet usw.) und weitere organisatorischen Schritte gehören noch zum Leistungspaket.
10. Wie hoch ist die Steuer nach dem Verkauf einer Immobilie in Ungarn?
Eine Privatperson bezahlt keine Steuer, wenn zwischen dem Erwerb und der Veräußerung mehr als fünf Jahre liegen. Objektart, Fremd- oder Eigennutzung spielen dabei keine Rolle. Für kürzere Zeitspanne bezahlt man 15% Einkommensteuer nach dem Gewinn, wobei schon im dritten Kalenderjahr der Anschaffung Steuerabzüge geltend gemacht werden können.

